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VG Braunschweig, 11.02.2003 - 7 A 328/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Anspruch auf pauschales Bewegungsgeld
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 224 Abs 2 BG ND; § 17 BBesG; § 197 BGB; § 198 BGB; § 201 BGB; § 126 Abs 3 BRRG; Art 3 Abs 1 GG
Aufwandsentschädigung; Bewegungsgeld; Erlass; Ermessensbindung; Gleichbehandlung; Kriminaldienst; pauschal; Schutzpolizei; Selbstbindung; Verjährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
Auszug aus VG Braunschweig, 11.02.2003 - 7 A 328/01
Diese Regelungen gelten auch im Beamtenrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1996, BVerwGE 102, 33). - BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94
Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …
Auszug aus VG Braunschweig, 11.02.2003 - 7 A 328/01
Für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen muss aber jedenfalls aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte und tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, dass und in welcher ungefähren Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.03.1995 - 2 C 17.94 - ZBR 1995, 238). - BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78
Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung …
Auszug aus VG Braunschweig, 11.02.2003 - 7 A 328/01
Die Verjährung wird jedoch durch das nach § 126 Abs. 3 BRRG, §§ 68 ff. VwGO durchzuführende Vorverfahren gemäß § 220 BGB a.F. unterbrochen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.03.1979 - 6 C 11.78 - BVerwGE 57, 306).
- OVG Saarland, 08.09.2006 - 1 Q 84/05
Bewegungsgeld; Aufwendungsentschädigung; Verjährung
Dies wird vom Kläger nicht in Frage gestellt und widerspricht im konkreten Fall nicht dem Wesen der Aufwandsentschädigung als besonderer Personalausgabe aufgrund haushaltsrechtlicher Mittelbereitstellung ebenso VG Braunschweig, Urteil vom 11.2.2003 - 7 A 328/01 -, juris, Bewegungsgeld betreffend; anders im Falle von Kostenersatz für die Beförderung von Diensthunden: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.1990 - 1 A 845/88 -, RiA 1992, 49; vgl. allgemein zu den vorgehenden Verjährungsbestimmungen: RdSchr.